Schlagwort: Beleidigung

  • Beleidigt? Du Sackgesicht!

    Beleidigt? Du Sackgesicht!

    „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Lautet es im §185 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland. Brandaktuell ist dieser Straftatbestand bzw. daran angelehnte Straftatbestände, weil der Sartiriker Jan Böhmermann den türkischen…