Abschaffung der Abgeltungssteuer

Wie mit einer Lüge Wahlkampf gemacht wird

Nun ist es mal wieder soweit: SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz will eine Steuerreform. Neben durchaus zu begrüßenden Erleichterungen für untere und mittlere Einkommen, will er die Abgeltungssteuer, also die pauschale Besteuerung von Einkommen aus Kapitalanlagen, mit einem Steuersatz von 25 Prozent abschaffen und dieses Einkommen mit dem normalen Einkommenssteuersatz, der auf das jeweilige Einkommen anfallen würde, besteuern. Denn laut Schulz dürfe es ja nicht sein, dass der böse Kapitalanleger weniger Steuern auf seine angeblich ohne Arbeit erwirtschafteten Kapitalerträge bezahlt, als der hart arbeitende Angestellte. Doch diese Unterstellung ist falsch. Entweder Herr Schulz und seine Genossen bei der SPD haben keine Ahnung von Mathematik, oder sie lügen dem Wähler dreist ins Gesicht. Denn Fakt ist: Der Effektivsteuersatz der “arbeitenden Mitte” liegt unter dem Pauschalsteuersatz auf Kapitalanlagen!

Schauen wir uns an, was als die arbeitende Mitte bezeichnet wird. Die SPD meint damit zumeist Einkommen die sich entweder um das Median- oder das Durchschnittseinkommen bewegen. Ich gehe an dieser Stelle vom Durchschnittseinkommen der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland aus. Dieses lag laut Statista bei 3703 Euro im Monat, sprich bei 44.436 Euro im Jahr. Unter imacc.de kann einfach ausgerechnet werden, wie hoch der Effektivsteuersatz unter der progressiven Einkommenssteuer in Deutschland wäre. Legt man das Durchschnittseinkommen zu Grunde kommen wir hier auf einen Effektivsteuersatz von 23,39 Prozent. Das heißt: Die arbeitende Mitte bezahlt effektiv weniger Steuern als ein Kapitalanleger auf Einkommen.

Was erschwerend hinzu kommt: Das Eigentum des Kapitalanlegers wird schon vor der Abgeltungssteuer belastet: Und zwar durch die Besteuerung des Unternehmens, dem er sein Kapital zur Verfügung stellt. Denn sein Einkommen aus der Kapitalanlage wird durch die beim Unternehmen anfallenden Körperschafts- und Gewerbesteuern ebenfalls belastet. Diese steht lediglich in der Steuerbilanz des Unternehmens und nicht in der Steuererklärung des Anlegers. Eigentlich müsste man also weit mehr als die 25% Abgeltungssteuer als Referenzrahmen annehmen. Zu kompliziert für Martin Schulz, wie es scheint.

Die Klassenkampf-Rhetorik des SPD-Kanzlerkandidaten ist also vor allem eins: Gespeist aus einer Lüge. Mit Ressentiments gegenüber Bürgern, die ihr Geld mit Kapitalanlagen verdienen, wird hier versucht Stimmung zu machen. Irgendjemand sollte Herrn Schulz und seinem Wahlkampfteam mal den Unterschied zwischen Effektiv- und Grenzsteuersatz erklären. Das ist nun wirklich nicht allzu schwer zu verstehen.


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