Seit dem 24. Februar diesen Jahres, ist der Besitz und der regulierte Handel von Marihuana nun auch in Alaska legal und das Rauschmittel für den entspannenden (recreational) Gebrauch für Personen ab 21 Jahren freigegeben. Ähnlich wie es in vielen Staaten auch mit Alkohol der Fall ist, darf Cannabis jedoch nicht in der Öffentlichkeit konsumiert werden und der Besitz ist pro Person mit maximal einer Unze sowie bis zu 6 Pflanzen gedeckelt.
Damit ist Alaska neben Washington und Colorado, das die THC haltige Pflanze schon im Jahr 2012 legalisierte, der dritte Bundesstaat, der Cannabis explizit für den Gebrauch als Genussmittel freigab.
Damit sind diese drei Staaten keineswegs alternative Sonderlinge, sondern Vorreiter in einer großen nationalen Bewegung. Ab dem 1. Juli 2015 wird auch in Oregon Marihuana (relativ) frei verkäuflich und der Gebrauch für jeden Erwachsenen legal werden. Ebenso ist in der US-Hauptstadt Washington D.C. der Besitz von Cannabis per Volksentscheid legalisiert worden, wobei über den Verkauf aufgrund der besonderen Rechtslage in der Hauptstadt nicht abgestimmt werden konnte. So wie in D.C., waren es auch in Colorado, Washington, Alaska und Oregon jeweils Volksentscheide, die die Legalisierung vorangetrieben haben.
Dass nun aber auch schon in Staaten, in denen Volksentscheide nicht vorgesehen sind, wie z. B. Vermont, Gesetzesentwürfe zur Legalisierung oder Entkriminalisierung von den dortigen Regierungen vorbereitet werden, ist ein deutliches Zeichen für ein Umdenken und wird die Legalisierungswelle weiter vorantreiben.
Insgesamt sind die Gesetzeslagen in vielen Staaten im Bezug auf Strafbarkeit, Besitz und Handel von Cannabis mittlerweile recht unübersichtlich geworden, da diese sich in ständigem Wandel und verschiedenen Stadien der Verabschiedungen bzw. Vetofristen befinden.
So handelt es sich nur um eine Momentaufnahme wenn man festhält, dass derzeit 4 Staaten den Besitz und Handel für jeden Erwachsenen prinzipiell legalisiert haben, 10 Staaten Marihuana sowohl für medizinischen Gebrauch freigegeben, als auch entkriminalisiert, 9 Staaten nur den medizinischen Gebrauch erlaubt und 4 Staaten nur eine Entkriminalisierung vorgenommen haben.
Damit bleibt der Besitz und Handel in 23 Staaten vorerst illegal und stellt einen Straftatbestand dar.
Momentan liegen jedoch schon in 31 Staaten Anträge und Abstimmungen zur Lockerung des Marihuanaverbots vor, wobei in 11 Staaten gerade Abstimmungen zur Legalisierung und Regulierung des Handels vorbereitet werden. (Übersicht)
Federal Law vs. State Law
Unter der Obamaregierung wurde den einzelnen Staaten erweiterete Freiheiten gegeben eigene Gesetze im Bezug auf Legalität und Gebrauch von Marihuana zu erlassen. Doch auch, wenn ein Staat die Hanfgewächse entkriminalisiert, oder zur medizinischen bzw. genüsslichen Verwendung freigibt, bleibt Marihuana auf Bundesebene eine verbotene Substanz (controlled substance with schedule 1 status), deren Besitz bei Ersttätern mit bis zu einem Jahr Gefängnis und 1000 $ Geldstrafe geahndet werden kann. Händler und Produzenten müssen je nach sichergestellter Menge u.U. mit einer Gefängnisstrafe von 10 Jahren bis Lebenslänglich und einigen Millionen Dollar Geldstrafe rechnen.
Prinzipiell könnten also Personen von Bundesbeamten für den Besitz von Marihuana verhaftet und angeklagt werden, auch wenn diese sich in einem Staat aufhalten, in dem der Besitz nach state law legal ist. Soetwas kommt jedoch nur in den seltensten Fällen tatsächlich vor. Die Betreiber von Geschäften in denen (medizinisches) Marihuana vertrieben wird und die Produzenten (Growers) mussten jedoch Jahre lang sehr auf der Hut sein und konnten nie mit Sicherheit wissen, ob nicht doch die DEA (Drug Enforcement Administration) den Laden stürmen und alle Angestellten festnehmen würde.
Ende 2014 konnten diese Geschäftsleute jedoch aufatmen, da im Rahmen einer Federal Spending Bill, zumindest im Bereich des Marihuanas für medizinische Zwecke, die Verfolgung in Staaten, in denen der Verkauf von med. Marihuana legal ist, keine Bundesermittlungen in dieser Richtung mehr stattfinden sollen.
Ein riesen Geschäft
Es dürfte wenig überraschen, aber mit Marihuana und dem passenden Zubehör lässt sich viel Geld verdienen. Alleine im Jahr 2014 sollen laut ArcView Market Research in den USA 2,7 Milliarden Umsatz (legal) in diesem Bereich erzielt worden sein. Durch den anhaltenden Legalisierungs-Trend wird in den kommenden Jahren ein kontinuierliches und rasantes Wachstum erwartet. Schätzungen zufolge könnte die die Cannabisindustrie, wäre sie in allen Staaten legal, mit c. 36,8 Millarden Dollar sogar mehr Wert werden, als die boomende organic-food-industry.
Auch für die jeweiligen Staaten ist der wachsende Markt eine komfortable Geldquelle, ähnlich wie Colorado nehmen die meisten Staaten etwa 12,9% Umsatz- und 15% Gewerbesteuer.
Besonders in Staaten, in denen Marihuana noch nicht vollends legalisiert wurde und der Anbau häufig in Grauzonen erfolgt, profitieren nun die Native Americans. Diese dürfen z.B. in Kalifornien straffrei in ihren Reservaten Marihuana für medizinische Zwecke anbauen. Mit Unternehmen wie beispielsweis FoxBarry werden dort nun für viele Millionen Dollar Anbauflächen in Größenordnungen von zehntausenden Quadratkilometern angelegt.
Dieser stetig wachsende Markt hat derzeit jedoch noch ein massives Problem:
Wohin mit den Scheinen?
Die oben erwähnte Problematik zwischen dem State- und dem Federal Law macht auch beim Bankenwesen nicht halt. Banken ist es unter Androhung horrender Strafen nicht erlaubt, Geld aus Geschäften mit illegalen Substanzen anzunehmen, oder Händlern, die mit diesen oder im Umfeld dieser Substanzen ihr Geld verdienen ein Kundenkonto anzubieten.
Die meisten Geschäfte im Bereich von Marihuana und dessen Aufzucht laufen daher ausschließlich unter der Verwendung von Bargeld ab. Die Probleme liegen auf der Hand.
Nicht nur können die Kunden nicht wie sonst überall mit ihrer Kreditkarte bezahlen, auch werden die Mitarbeiter dieser Geschäfte wieder klassisch mit Lohntüten bezahlt.
Hinzu kommt der enorme Aufwand den der Umgang mit so viel Bargeld mit sich bringt und die komplizierte und fehleranfällige Buchführung sowie die schwer belegbare Berechnung und Abfuhr der Steuern.
Der für viele jedoch wichtigste Aspekt ist die Sicherheit, denn jede mehr Bargeld auf einmal beisammen ist, desto größer wird die Gefahr von Überfällen und Raubversuchen. Hier entwickelten sich allerlei Formen des Notbehelfs von Konto-hopping über komplizierte Verschleierungsmethoden durch Drittinstanzen bis hin zur Verwendung von Privatkonten und der Parfümierung von Geldscheinen.
Zwar gibt es Investoren und Gründer, die bereit sind das Risiko einer „Drogenbank“ auf sich zu nehmen, wie etwa die Fourth Corner Credit Union, doch reicht Mut alleine hier nicht aus. Bisher weigert sich nämlich die Federal Reserve Bank die Fourth Corner anzuerkennen und deren Einlagen zu akzeptieren. Hier bedürften die Banken dringend einer Absolution auf Bundesebene, damit die Marihuanaindustrie als tatsächlich legales Geschäftsfeld mit Anbindung an den nationalen und internationalen Geldfluss agieren kann.
Keine dramatischen Folgen
Der wachsenden Forderungen nach Lockerungen des Marihuanaverbots sind sicherlich wesentlich darauf zurückzuführen, dass in den Vorreiterstaaten die befürchteten katastrophalen Folgen ausgeblieben sind und das Leben dort bis heute weiter geht wie zuvor.
Interessanterweise zeigt eine Studie, dass auch in Staaten in denen der Marihuanakonsum legalisiert wurde, die Anzahl der Schüler die Cannabis konsumieren entweder stabil blieb oder sogar leicht rückläufig ist (PDF). Ein Umstand, der vielen Kritikern in diesem Bereich den Wind aus den Segeln nehmen dürfte.
Die Vorgänge rund um die Legalisierung von Marihuana werden in diesen und dem nächsten Jahr in den USA weiter an Relevanz gewinnen und anteilig auch in den Wahlkampf einfließen. Besonders interessant wird es sein, zu sehen, wie die Bundesgesetze dem fortschreitenden Wandel Rechnung tragen und ob bzw. wann Marihuana in der gesamten USA als legales Rauschmittel zugelassen werden wird.
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