Keine faulen Kompromisse!

Giovanni Trapattoni würde es wohl so formulieren: “Was erlaube Bundesregierung?” Und ja, dem kann ich mich nur anschließen. Was erlaubt sich Sigmar Gabriel da eigentlich bei der Neuordnung der Haftungsfrage im WLAN-Bereich?

Das Problem ist relativ schnell umrissen: Ganz Deutschland ist ein digitales Entwicklungsland. Neben dem fehlenden Glasfaserausbau, einem Leistungsschutzrecht, das keine Leistung schützt und einem extrem strengen Urheberrecht/Verwertungsrecht, gibt es schon seit Jahren die Störerhaftung, die es Privatleuten quasi unmöglich macht, offenen WLAN-Zugang anzubieten. Wer ab und zu in den größeren Städten unserer Nachbarländer unterwegs ist, stellt schnell fest, dass es dort nahezu überall und immer frei zugängliches, kostenloses WLAN gibt. In Deutschland dagegen: Service-Wüste.

Die Störerhaftung bezieht sich in Deutschland auf alle offenen Internetanschlüsse, über die rechtlich zu beanstandende Inhalte verbreitet werden können. Störer ist in diesem Sinne jeder, der ein offenes WLAN anbietet und über dessen WLAN dann beispielsweise gegen das Urheberrecht verstoßen wird. So ist es, der fehlendenen Kontrollmöglichkeiten wegen, zu risikoreich, ein offenes WLAN anzubieten. Man ist jederzeit einer eindeutigen Internetadresse (IP) zuzuordnen. Die einzigen, die hierzulande WLAN im öffentlichen Raum anbieten, sind die großen Internet-Service-Provider (ISPs) und die wachsende Gruppe der Freifunker – einem Zusammenschluss von Gegnern der Störerhaftung und Verfechtern von freien Netzen. Die ISPs lassen sich ihren Service teuer bezahlen – die Telekom verlangt beispielsweise von Nicht-Kunden 5€ pro Nutzungstag – und die Freifunker können die rechtliche Sicherheit für Anwender nur teilweise gewährleisten. Hier wird mit virtuellen Netzwerken (VPNs) gearbeitet, die den gesamten Datenverkehr des offenen WLANs verschlüsseln und durch Tunnel zu den Freifunk-Servern schicken. Von dort aus gehen diese dann erst ins Internet, so ist eine eindeutige Zuordnung des Datenverkehrs zum Anschluss nicht mehr möglich.

Nach dem nun vorliegenden Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der freies WLAN in Deutschland eigentlich fördern sollte, werden kommerzielle Anbieter wieder einmal besser gestellt und private Anbieter werden vor unüberwindbare Hürden gestellt. In Zukunft sollen Anbieter von privaten offenen WLANs beispielsweise dazu genötigt werden, alle, die Zugriff auf das WLAN haben, auf Listen zu führen. Der Sinn eines offenen WLANs ist es gerade, Leuten seine Bandbreite zur Verfügung zu stellen, die man nicht unbedingt kennt, Herr Gabriel!

Die Störerhaftung für private WLANs ist vor allem vor dem Hintergrund absurd, dass alle Nutzer, die sich illegale Inhalte aus dem Internet herunterladen, dies auch über ihren eigenen Anschluss könnten. Es gibt ausreichend Möglichkeiten über Proxyserver im Ausland oder VPN-Tunnel seine Herkunft und seine IP-Adresse zu verschleiern. Daher: Lasst uns die Störerhaftung für WLANs einfach gleich ganz abschaffen, sonst werden wir in wenigen Jahren von der allgemeinen digitalen Entwicklung abgehängt.


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Kommentare

Eine Antwort zu „Keine faulen Kompromisse!“

  1. Avatar von Fabian Stötzel

    Wir können die rechtliche Sicherheit der Betreiber komplett gewähren. Und unser WLAN ist auch schnell…

    Schöne Grüße aus Berlin
    Leon Heuser
    Beschützerbox UG (Haftungsbeschränkt)

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