Vom Herzstück der rot-grünen Energie- und Klimapolitik

Jürgen Trittin, seines Zeichens damals Bundesumweltminister, hat im Jahr 2000 mit dem “Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien”, im Volksmund oft EEG genannt, den Grundstein für die seitdem anhaltende Planwirtschaft auf dem Energiemarkt gelegt. Warum das Gesetz all seine Ziele erreicht hat und warum es eine der größten Fehlentscheidungen war, die der Bundestag jemals getroffen hat, davon handelt dieser Beitrag.

Das EEG regelte in seiner ersten Form die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern in das Stromnetz sowie Einspeisevergütungen, also garantierte Verkaufspreise für erneuerbar hergestellten Strom. Zentraler Bestandteil ist zudem die sog. EEG-Umlage, die sich aus der Differenz des von den Großversorgern eingekauften erneuerbaren Stroms (Vergütungen) zu den am Strommarkt eingenommenen Preisen (Erlöse) berechnet. Diese Umlage wird von den Versorgern in der Regel an die Endkunden weitergereicht. Die EEG-Umlage entfällt für die stromintensiven Unternehmen in Deutschland, die sich internationalem Wettbewerb ausgesetzt sehen. Als Beispiele gelten hier vor allem die Aluminiumindustrie sowie der ÖPNV (Fern- und Regionalverkehr der DB).

In den Novellierungen bis zum Jahr 2012 wurden in erster Linie die Einspeisevergütungen angepasst, sowie eine Degression dieser je nach zugebauter Leistung eingeführt. Durch die überraschende deutsche Atomwende nach dem schweren Erdbeben in Fukushima/Japan wurden zusätzliche Regelungen zur Neuordnung des Strommarktes vonnöten, die schließlich in einer umfangreichen Reform mündeten. Hierbei wurde vor allem die Förderung von Photovoltaik drastisch reduziert, um ein weiteres Ansteigen der EEG-Umlage zu vermeiden, sowie über eine Strompreisbremse diskutiert, um finanziell schwächere Haushalte zu entlasten.

In dieser Novelle wird die ganze Absurdität des EEG besonders deutlich. Seit nunmehr 15 Jahren findet unter dem Deckmantel der Energie- und Klimapolitik eine enorme Umverteilung von unten nach oben statt. Während vor allem finanziell gutgestellte Investoren sich den Luxus einer Solaranlage auf dem Dach oder der Aufstellung einer Windkraftanlage in einem Park leisten können, wird die festgelegte Einspeisevergütung von allen Stromabnehmern über die EEG-Umlage finanziert. Dass sich die Ausnahmeregelung für stromintensive Unternehmen in der Umsetzung nahezu auf jedes Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl >500 übertragen lässt, sei hier nur am Rande erwähnt. Bestes Beispiel der Fehlsteuerung ist hier der WDR, der, obwohl er sich definitiv keiner ausländischen (oder sonstigen) Konkurrenz stellen muss und auch definitiv keinen energieintensiven Betrieb ausübt, trotz allem von der EEG-Umlage befreit ist.

Das subjektive Gefühl vieler Bürger, dass die Stromrechnungen immer höher werden, ist eine objektive Tatsache und wird maßgeblich durch jede neu gebaute Anlage für erneuerbare Energien befeuert. Der deutsche Strommarkt ist weit entfernt von einem normalen Markt und besteht in allererster Linie aus staatlich festgelegten Strompreisen. Während eine Kilowattstunde an der Strombörse im Jahr 2013 etwa 4,3 Cent kostete, war ihr Preis auf dem deutschen Strommarkt für den Endverbraucher bereits 29,1 Cent.

Aktuell in der Debatte ist die Einführung eines neuen Klimabeitrags, der den Strommarkt weiter verzerren wird und den Strom noch deutlich teurer machen wird.


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Kommentare

2 Antworten zu „Vom Herzstück der rot-grünen Energie- und Klimapolitik“

  1. […] dieser Stelle sei angemerkt, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz übrigens die einzige Umverteilung durch den Staat ist, die tatsächlich von Arm nach Reich […]

  2. […] noch den Bärenanteil der Stromerzeugung in Deutschland. Auch wenn die erneuerbare Energie Dank des EEG-Gesetzes immer weiter auf dem Vormarsch sind, kann diese Form der Energiegewinnung nicht in wenigen Jahren […]

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