Erbschaftsteuer

Die Rückkehr der Todessteuer – Teil 1

Wege zum Kommunismus 

Was im Dezember in Karlsruhe passierte, war für viele Unternehmer in Deutschland eine Katastrophe. Gleichzeitig war es auch ein erneuter Beweis dafür, wie wenig die Eliten des deutschen Staatwesens das Fundament ihrer Macht eigentlich begreifen und es zugunsten diffuser Vorstellungen von einer gerechteren Welt aufs Spiel setzten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte Dezember die weitreichenden Entlastungen für vererbtes Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt. Seit einer Reform der schwarz-gelben Bundesregierung konnte Betriebsvermögen weitestgehend steuerfrei vererbt werden, solange keine Arbeitsplätze abgebaut wurden. Diese sogenannten Privilegien für Firmenerben seien aber mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Gesetz lasse zu großen Gestaltungsspielraum und führe zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen von Erben von Privat und Betriebsvermögen. Ein kleiner Lichtblick: Generell hält das Verfassungsgericht die Verschonung von Familienunternehmen vor zu hohen Belastungen durch die Erbschaftsteuer als Sachgrund für gerechtfertigt.

Darüber hinaus gibt es aktuell erhebliche Unterschiede zwischen Erben im Erbschaftsteuerrecht,  Manche zahlen nur Steuersätze von sieben Prozent und genießen sehr hohe Freibeträge. Andere haben Pech und müssen bis zu 50 Prozent Erbschaftssteuer bezahlen.

Sowohl von Finanzminister Schäuble als auch aus der SPD gibt es Vorschläge, wie die Erbschafsteuer nun reformiert werden kann. Bei Unternehmen, die steuerlich mit über einer Million Euro bewertet werden, soll es bei der aktuellen Regelung bleiben. Ab einer Freigrenze (kein Freibetrag) von 20 Millionen Euro, soll eine Bedürfnisprüfung eingeführt werden. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD Ralf Stegner hat schon vorgeschlagen, der Staat könne doch einfach statt der Erbschaftssteuer Firmenanteile entgegennehmen. Das ist dann der ganz direkte Weg zum Kommunismus und darüber hinaus eines der seltenen politischen Statements, die die wahren Auffassungen eines linken Politikers kurz durch die Fassade hindurch erkennen lassen. Manche scheinen tatsächlich immer noch daran zu glauben, dass der Staat der bessere Unternehmer sei.

Soviel zur aktuellen Lage, aber wie immer will ich in dieser Reihe eigentlich erläutern, wie der deutsche Staat die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auf‘s Spiel setzt und nach immer neuen Wegen sucht, seinen Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Die Erbschaftsteuer ist dabei eine der perfidesten Steuern, die sich der Staat ausdenken kann, denn sie ermöglicht es ihm, zwei Gruppen von Menschen gegeneinander auszuspielen, nämlich die Erben gegen die Nicht-Erbenden.

Der strategisch denkende Politiker macht dabei eine einfache Rechnung auf: Derjenige, der nichts erben wird, kennt wahrscheinlich jemanden, der etwas erben wird und welchem er dieses Erbe nicht gönnt. Wenn man ehrlich ist, ist die Missgunst gegenüber Erben in Deutschland weit verbreitet. Diese Gefühlslage will der Politiker dann ausnutzen, um am Erbe mitzuverdienen. Weiterhin wird er bei seinem Vorhaben von der deutschen Neidkultur und dem generellen gesellschaftlichen Klima unterstützt. Denn in den Augen vieler Deutscher sind alle fast alle Unternehmer und alle Reichen eigentlich „Gauner“, von denen man zurecht verlangen kann, dass sie sich für Ihr Vermögen schämen sollen.

Die Argumente lauten meist: Die Erbschaftsteuer ist wichtig für den sozialen Frieden in Deutschland. Die Erbschaftsteuer ermöglicht es, dass die Verteilung von Vermögen in Deutschland endlich gerechter wird. Außerdem ist der kleine Mann, der nur zur Arbeit geht, geht gar nicht mehr in der Lage auch nur ein kleines Vermögen aufzubauen, weil die Reichen alles unter sich aufteilen. Der kleine Mann hat gar keine Chance gegen die Reichen und die Großkonzerne oder eben gegen „das Kapital“.  Diesen Prozess noch beschreibt auch Thomas Piketty seinem Buch, das „Kapital im 21. Jahrhundert“. Er geht sogar soweit, dass er behauptet, wir steuerten auf eine neue Feudalgesellschaft zu. Nur zu oft benutzen die Politiker auch das Bild der Schere zwischen Arm und Reich, die immer weiter auseinandergeht. Für denjenigen, der sich mit der Materie nicht kritisch auseinandergesetzt hat, scheinen diese Argumente doch alle berechtigt zu sein? Doch das sind sie nicht. In den weiteren Ausgaben zur Todessteuer werde ich erläutern, wieso sie es nicht sind.


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Kommentare

2 Antworten zu „Die Rückkehr der Todessteuer – Teil 1“

  1. […] Wie das auf direktem Weg in die warme Umarmung der leninistischen Staatslehre führt, kann man hier […]

  2. […] noch zu verteidigen. Die Lösung sei eine höhere Besteuerung von vererbtem Vermögen durch die Erbschaftssteuer, auch wenn diese, angelehnt an das grüne Bundestagswahlprogramm von 2013, zweckgebunden sein soll, […]

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